§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung von Gästen, der Vermietung von Tagungsräumen, sowie aller weiteren für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen der Tagungsstätte.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Zimmer, der Tagungsraum und alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen (z.B. Parkplatz, Frühstück) bei der Tagungsstätte bestellt und von dort zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
(2) Vertragspartner sind die Tagungsstätte und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Tagungsstätte gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit der Tagungsstätte eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Umfang der Leistung
(1) Die Tagungsstätte ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten weiteren Leistungen zu erbringen.
(2) Kann die Tagungsstätte das zugesagte Zimmer bzw. die Leistungen nicht bereitstellen, ist sie verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen – soweit zumutbar – auch außerhalb des Hauses. Gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, werden hierdurch nicht berührt.
§ 4 Preise, Leistung, Zahlung
(1) Der Gast ist verpflichtet, für die ihm überlassenen Zimmer und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Tagungsstätte zu zahlen.
Das gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Tagungsstätte an Dritte (z.B. von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellte Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen).
(2) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige Umsatzsteuer mit ein (Bruttopreis). Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 6 Monate und hat die Tagungsstätte zwischenzeitlich die allgemeinen Preise angehoben, so kann die Tagungsstätte die vertraglich vereinbarten Preise angemessen,
höchstens jedoch um 10%, jedoch nicht um mehr als
EUR 10,00 anheben.
(3) Die Preise können außerdem von der Tagungsstätte geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der vereinbarten Leistung (Anzahl Zimmer, Aufenthaltsdauer usw.) wünscht und die Tagungsstätte dem zustimmt.
(4) Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer von der Tagungsstätte akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen. Die Tagungsstätte ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
(5) Die Tagungsstätte ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe und der Termin der Vorauszahlung können schriftlich vereinbart werden.
(6) Die Tagungsstätte ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Kreditkartengarantie) zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehendem Absatz geleistet wurde.
(7) Der Gast kann nur unstrittige oder rechtskräftige Forderungen mit Forderungen der Tagungsstätte aufrechnen oder mindern.
§ 5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Tagungsstätte geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Tagungsstätte. Änderungen und Teilstornierungen müssen ebenfalls schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Erfolgt diese nicht, so hat der Gast den vertraglich vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Dies gilt nicht, wenn dem Gast ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(3) Der Gast hat die kostenfreie Möglichkeit, das gebuchte Zimmer bis 18:00 Uhr am Anreisetermin schriftlich zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung erhebt die Tagungsstätte Ausfallkosten in Höhe von 90% des vertraglich vereinbarten Logispreises (dies gilt nur bei Einzelbuchungen die nicht in Verbindung mit Tagungen, Seminaren, Workshops oder ähnlichen Veranstaltungen in der Hotel & Tagungsstätte stattfinden).
(4) Bei Buchung von mehr als fünf Zimmern sind folgende Stornierungsfristen zu beachten:
1. Eine Reduzierung des Zimmerkontingents ist bis zu 12 Wochen vor der Anreise kostenlos möglich.
2. Nach Ablauf der Frist ist eine Stornierung und Teilstornierung nur unter der Entrichtung folgender Ausfallgebühren möglich:
- Bis 22 Tage vor Anreise: jeweils 25% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
- ab 21 Tage vor Anreise: jeweils 50% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
- ab 14 Tage vor Anreise: jeweils 75% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
- ab 7 Tage vor Anreise: jeweils 100% des Logispreises pro Zimmer/Nacht
(5) Bei einer Tagungsbuchung sind folgende Stornierungsfristen zu beachten:
1. Die vollständige Stornierung ist bis 12 Wochen vor der Anreise kostenlos.
2. Nach Ablauf der Frist ist eine Stornierung und Teilstornierung nur unter der Entrichtung folgender Ausfallgebühren möglich:
- Bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn: jeweils 25% der Vollpensionspauschale sowie der Raummiete und den zusätzlich gebuchten Leistungen
- ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: jeweils 50% der Vollpensionspauschale sowie der Raummiete und den zusätzlich gebuchten Leistungen
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: jeweils 75% der Vollpensionspauschale sowie der Raummiete und den zusätzlich gebuchten Leistungen
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: jeweils 100% der Vollpensionspauschale sowie der Raummiete und den zusätzlich gebuchten Leistungen
(6) Die Tagungsstätte ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben und die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung, sowie weitere eingesparte Aufwendungen anzurechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
§ 6 Rücktritt der Tagungsstätte
(1) Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, oder schriftlich vereinbart wurde, so ist auch die Tagungsstätte berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Gast auf Nachfrage der Tagungsstätte auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach einer von der Tagungsstätte gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Tagungsstätte ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Die Tagungsstätte ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
1. Höhere Gewalt oder andere von der Tagungsstätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
2. Zimmer oder Veranstaltungsräume unter falschen Angaben des Gastes (der Person, oder des Zwecks betreffen) gebucht wurden.
3. Die Tagungsstätte die begründete Annahme hat, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen das Ansehen, die Sicherheit, oder die reibungslosen Geschäftsabläufe der Tagungsstätte gefährdet sind, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich der Tagungsstätte zuzuordnen ist.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt der Tagungsstätte besteht kein Schadensersatzanspruch des Gastes.
§ 7 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer
(1) Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
(2) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Tagungsstätte das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und der Tagungsstätte zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann die Tagungsstätte 50% des normalen Übernachtungspreises bei Räumung bis 15:00 Uhr und 100% des normalen Übernachtungspreises bei Räumung nach 15:00 Uhr dem Gast in Rechnung stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
(4) Bei Gruppenbuchungen ist der Gast (Gruppenleiter/in) verpflichtet spätestens 48 Stunden vor der Anreise eine aktuelle Namensliste der Teilnehmer/innen zu übermitteln.
§ 8 Haftung der Tagungsstätte
(1) Die Tagungsstätte haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Tagungsstätte die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausgenommen sind auch Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder Verletzung vertragstypischen Pflichten der Tagungsstätte beruhen.
Auftretende Störungen oder Mängel behebt die Tagungsstätte bei Erlangung der Kenntnis, oder auf Rüge des Gastes schnellstmöglich. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare dazu beizutragen, die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Tagungsstätte diese Störungen nicht zu vertreten hat.
(2) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. in den Gästezimmern. Die Tagungsstätte übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
(3) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Gefährdung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Tagungsstätte abzustimmen.
(4) Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgestellt. Die Tagungsstätte bewahrt zurückgelassene Gegenstände ihrer Gäste sechs Monate auf und übergibt diese dann einem lokalen Fundbüro, sofern ein kennbarer Wert der Sache besteht.
(5) Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag für das Fahrzeug zustande. Für auf dem Grundstück der Tagungsstätte abgestellte Fahrzeuge oder deren Inhalt übernimmt die Tagungsstätte grundsätzlich keine Haftung, wenn diese entwendet oder beschädigt werden.
(6) Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Die Tagungsstätte übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch (gegen Entgelt) die Nachsendung derselben.
§ 9 Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder Dritte aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden (z.B. Fehlalarm Brandmeldeanlage). Soweit die Tagungsstätte für ihre Gäste auf deren Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt, ist der Gast für eine pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.
(2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungsstätte, bedarf deren Zustimmung. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen pauschal erfasst und berechnet werden.
(3) Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Der Tagungsstätte steht es frei, Schadensersatzansprüche für entgangene Einnahmen geltend zu machen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Tagungsstätte.
(4) In den Hotelzimmern ist das Rauchen untersagt. Rauchen
Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast am erhöhten
Reinigungsaufwand mit 150,00€. Sollte das Zimmer aufgrund
des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietbar sein,
wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Tagungsstätte. Soweit ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Tagungsstätte.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.